Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Der im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarte Tarifvertrag Inflationsausgleich wurde inhaltsgleich in die KAVO und die „Ausbildungsordnungen“ übernommen.
Die entsprechenden Beschlüsse finden Sie hier:

Die Inhalte der Tarifeinigung aus dem TV SuE der Kommunen vom Mai 2022 wurden weitgehend in die KAVO übernommen. Abweichend wurde auf die Umwandlungsmöglichkeit der SuE-Zulage in freie Tage verzichtet. Die Regenerationstage wurden im Gegenzug aufgewertet. Die gefassten Beschlüsse enthalten folgende Punkte:

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sind die Bestimmungen über die Reisekostenvergütung (Anlage 15 KAVO) neu gefasst worden. Sie entsprechen mit wenigen Ausnahmen dem Landesreisekostengesetz (LRKG) des Landes NRW, das zum 1. Januar 2022 novelliert wurde.

Für die Mitarbeiter des Medienhauses wurden die Tarifabschlüsse zum Gehaltstarifvertrag und zum Manteltarifvertrag zwischen dem Digitalpublisher und Zeitungsverleger Verband NRW e. V. und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) rückwirkend zum 1. Januar 2022 übernommen (Beschluss im Wortlaut).

Die Geltung der Anlage 32 (Kurzarbeit) wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Darüber hinaus ist sie nun auch anwendbar, wenn Einrichtungen bei einer Notfalllage aufgrund einer Entscheidung einer staatlichen Behörde nicht mehr dauerhaft mit Energie versorgt werden und das zu erheblichem Arbeitsausfall führt (Beschluss im Wortlaut).

Die Regional-KODA hat einen inhaltlichen und redaktionellen Abgleich der vier „Ausbildungsordnungen“ vorgenommen. Dabei wurden auch die jeweiligen Referenztarifverträge aus dem öffentlichen Dienst in den Blick genommen. Der Aufbau der Ordnungen orientiert sich nun stärker am jeweiligen Referenztarifvertrag. Die Beschlüsse im Wortlaut:

Die aktuell gültigen Tabellenentgelte in Anlage 5 KAVO unterschreiten in einem Fall den ab dem 1. Oktober 2022 gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Um das zu verhindern hat die Regional-KODA eine Ergänzung in § 23 KAVO beschlossen, die klarstellt, dass das Tabellenentgelt mindestens den Maßgaben des Mindestlohngesetzes entspricht (Beschluss im Wortlaut).

Die Regional-KODA hat die Übernahme des Gehalts- und Honorartarifvertrags Tageszeitungen 2022 vom 22. Februar 2022, der Redakteure und Volontäre betrifft, beschlossen. Mit Blick auf die sonstigen Mitarbeiter im Sinne des § 4 Anlage 30 KAVO wurde aus dem Tarifabschluss für die Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen vom 2. März 2022 zunächst nur die Coronaprämie übernommen (Beschluss im Wortlaut).

Kirchliche Anzeiger / Amtsblätter

Die (Erz-)Bistümer veröffentlichen ihre Kirchlichen Amtsblätter / Anzeiger auch im Internet. 

Amtsblätter des Bistums Aachen

Amtsblätter des Bistums Essen

Amtsblätter des Erzbistums Köln

Amtsblätter des Bistums Münster

Amtsblätter des
Erzbistums Paderborn

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