Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sind die Bestimmungen über die Reisekostenvergütung (Anlage 15 KAVO) neu gefasst worden. Sie entsprechen mit wenigen Ausnahmen dem Landesreisekostengesetz (LRKG) des Landes NRW, das zum 1. Januar 2022 novelliert wurde.
Die Auslegungs- und Rechtssicherheit wurden verbessert, indem die Verwaltungsvorschriften zum LRKG sowie weiter führende Verordnungen zur Kostenerstattung bei Auslandsdienstreisen und zur Trennungsentschädigung ausdrücklich in Bezug genommen wurden (Beschluss im Wortlaut).