Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Befristung von Arbeitsverträgen eingeschränkt

Die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) verfolgt seit Längerem das Ziel, in ihrem Zuständigkeitsbereich befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund weitgehend zu verhindern und  Kettenbefristungen (aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund) einzuschränken.

Dienstvereinbarungen zur Kurzarbeit möglich

Da in der MAVO weiterhin die Möglichkeit besteht, befristet bis zum 31.03.2026 Dienstvereinbarungen zur Kurzarbeit abzuschließen, hat die Regional KODA den § 40b KAVO neu gefasst und die Anlage 32 (befristet analog zur MAVO bis zum 31.03.2026) mit minimalen Veränderungen zum 01.07.2024 wieder in Kraft gesetzt. 

Personelle Änderungen zur Hälfte der Amtszeit

Im Juni 2024 beginnt die 2. Hälfte der Amtszeit in der Regional KODA. Dann wechselt ordnungsgemäß der Vorsitz der Kommission zwischen Mitarbeiter- und Dienstgeberseite. 

Tariferhöhung zum 1. März 2024 beschlossen

Die Regional-KODA NW hat beschlossen, die noch ausstehenden Inhalte der Tarifeinigung im TVöD von Mai 2023 unverändert in die KAVO zu übernehmen, soweit das die Dienstverhältnisse im Anwendungsbereich der KAVO betrifft.

Änderungen in KAVO und Ausbildungsordnungen

Die Regional-KODA NW hat einige Anpassungen der KAVO und der Ausbildungsordnungen an den TVöD (Kommunen), eine Harmonisierung der KAVO-Präambel mit der neuen Grundordnung, sowie erweiterte Möglichkeiten für das Medienhaus zum Abschluss von Dienstvereinbarungen beschlossen.

Abschlussprämie für Erzieher/innen im Berufsanerkennungsjahr

Die Regional KODA NW hat in Ihrer Sitzung am 14.06.2023 beschlossen, eine Abschlussprämie für Berufspraktikanten und -praktikantinnen einzuführen. 

Inflationsausgleich und Sonderzahlungen beschlossen

Die Regional-KODA NW hat am 24. Mai 2023 beschlossen, den im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarten Tarifvertrag Inflationsausgleich inhaltsgleich in die KAVO und die vier „Ausbildungsordnungen“ zu übernehmen.

Ausschuss zum Tarifabschluss 2023 eingesetzt

Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 29. März 2023 redaktionelle Änderungen in der KAVO, der Berufsausbildungsordnung, der Praktikantenordnung, der PIA-Ordnung und der Ordnung für duales Studium beschlossen, die die neue Grundordnung und die neue Bezeichnung „Zentrale Arbeitsrechtlichen Kommission“ berücksichtigen. Materielle Änderungen wurden darüber hinaus nicht beschlossen.

Weitere Änderungen für den Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen

Nach dem Beschluss in der Sondersitzung im November hat die Regional-KODA NW nun auch die Übernahme der übrigen Bestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst vom Mai diesen Jahres in die KAVO übernommen. Der Beschluss zu den Regenerationstagen wurde noch einmal präzisiert, was die Anspruchsvoraussetzungen betrifft.

Bestimmungen über Reisekostenvergütung neu gefasst

Die Regional-KODA NW hat die Bestimmungen über die Reisekostenvergütung (Anlage 15 KAVO) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 neu gefasst. Diese entsprach bisher weitgehend dem Landesreisekostengesetz (LRKG) des Landes NRW. Nachdem dieses zu Beginn des Jahres 2022 novelliert wurde, stellte sich die Frage, ob und in welchen Punkten Änderungen in der Anlage 15 KAVO vorzunehmen sind.

Schadenshaftung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeschränkt

Mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wird die Schadenshaftung für Mitarbeiter bei dienstlich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bisher galten die gesetzlichen Regelungen, die im Falle normaler Fahrlässigkeit eine Aufteilung des Schadens zwischen Dienstgeber und Mitarbeiter vorsehen.

Regelung zur Kurzarbeit überarbeitet

Weil vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch kirchliche Einrichtungen bei einer Notfalllage aufgrund einer Entscheidung einer staatlichen Behörde nicht mehr dauerhaft mit Energie versorgt werden, kann das in einzelnen Einrichtungen zu erheblichem Arbeitsausfall führen. Um in einem solchen – unwahrscheinlichen – Fall einrichtungsbezogen zielgenau reagieren zu können, soll auch für diese Situation die Möglichkeit bestehen, durch Dienstvereinbarung Kurzarbeit einzuführen.

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