Die Regional-KODA hat in Ihrer Sitzung am 26. März 2025 Veränderungen im § 40 KAVO (Arbeitsbefreiung) mit Wirkung zum 1. Juni 2025 beschlossen und sich dabei maßgeblich am TVöD orientiert.
Die Regional-KODA hat verschiedene Änderungen in der KAVO mit Wirkung zum 1. Juni 2025 beschlossen und einen Ausschuss eingesetzt, der das anstehende Ergebnis der Tarifrunde 2025 im öffentlichen Dienst prüfen und – sobald die entsprechenden Tarifverträge vorliegen – eine Beschlussvorlage zur Änderung der KAVO vorbereiten soll.
Auf Anregung der Mitarbeiterseite der Regional-KODA NW haben die Bischöfe der fünf (Erz-)Diözesen in NRW die KODA-Wahlordnung für die nächste KODA-Wahl 2026 grundlegend geändert.
Analog zum Landesreisekostengesetz NRW (LRKG) wurde die Wegstreckenentschädigung für Zweiräder in der Anlage 15 KAVO befristet bis Ende dieses Jahres von 20 auf 23 ct/km angehoben. Der Landtag NRW hat am 4. Dezember 2024 beschlossen, diese Erhöhung nunmehr zu entfristen.
Für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen, die den Ausbildungsteil des Studiums in einer Einrichtung im Geltungsbereich der KAVO absolvieren, gilt seit Dezember 2021 eine entsprechende Ordnung.
Bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis soll gem. § 47 KAVO der Schlichtungsausschuss beim Generalvikariat angerufen werden. Bei solchen Streitigkeiten kann es z.B. um Fragen der richtigen Anwendung der KAVO, aber auch um Abmahnungen oder Kündigungen gehen.
Die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) verfolgt seit Längerem das Ziel, in ihrem Zuständigkeitsbereich befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund weitgehend zu verhindern und Kettenbefristungen (aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund) einzuschränken.
Da in der MAVO weiterhin die Möglichkeit besteht, befristet bis zum 31.03.2026 Dienstvereinbarungen zur Kurzarbeit abzuschließen, hat die Regional KODA den § 40b KAVO neu gefasst und die Anlage 32 (befristet analog zur MAVO bis zum 31.03.2026) mit minimalen Veränderungen zum 01.07.2024 wieder in Kraft gesetzt.
Im Juni 2024 beginnt die 2. Hälfte der Amtszeit in der Regional KODA. Dann wechselt ordnungsgemäß der Vorsitz der Kommission zwischen Mitarbeiter- und Dienstgeberseite.
Die Regional-KODA NW hat beschlossen, die noch ausstehenden Inhalte der Tarifeinigung im TVöD von Mai 2023 unverändert in die KAVO zu übernehmen, soweit das die Dienstverhältnisse im Anwendungsbereich der KAVO betrifft.
Die Regional-KODA NW hat einige Anpassungen der KAVO und der Ausbildungsordnungen an den TVöD (Kommunen), eine Harmonisierung der KAVO-Präambel mit der neuen Grundordnung, sowie erweiterte Möglichkeiten für das Medienhaus zum Abschluss von Dienstvereinbarungen beschlossen.
Die Regional KODA NW hat in Ihrer Sitzung am 14.06.2023 beschlossen, eine Abschlussprämie für Berufspraktikanten und -praktikantinnen einzuführen.