Seit dem 31. März 2026 sind die bisherigen Regelungen in der KAVO zur Kurzarbeit ausgelaufen,
Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite
Die Regelung zur Altersteilzeit (Anlage 22a KAVO) läuft Ende 2026 aus.
In der Sitzung am 25. März 2026 hat die Regional-KODA die folgenden Beschlüsse gefasst:
Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK) hat zwei Änderungen der Gesamtregelung zur Befristung mit Wirkung zum 1. März 2026 beschlossen.
Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2025 beschlossen, die Bestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen, die nicht Gegenstand des Beschlusses der KODA-Sitzung am 11. September 2025 waren, unverändert in die KAVO zu übernehmen.
In ihrer Sitzung am 3. Dezember 2025 hat die Regional-KODA NW beschlossen, Bestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen in den Tarifverträgen für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen (TVAöD, TVSöD, TVPöD),
Die Regional-KODA NW hat in einer Sondersitzung am 11. September 2025 beschlossen, die Entgeltbestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen, die in diesem Jahr wirksam werden, unverändert in die KAVO zu übernehmen.
Die Tätigkeitsmerkmale für Kirchenmusiker*innen wurden ergänzt und überarbeitet. Hintergrund ist der Strukturwandel im kirchenmusikalischen Dienst.
Am 12. Mai 2025 hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Tarifeinigung vom 6.April 2025 im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen zugestimmt, so dass das Tarifergebnis dort nunmehr verbindlich ist.
Die KAVO fordert an verschiedenen Stellen – insbesondere bei Antragstellungen – die Schriftform, erkennbar an der Verwendung des Wortes „schriftlich“. Das bedeutet, dass eine eigenhändige Unterschrift auf einem Dokument erforderlich ist.
Die Regional-KODA hat die Bestimmungen zum Abschluss einer betrieblichen Zusatzversicherung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) (Anlage 24 KAVO) neu gefasst.
Die Regional-KODA hat in Ihrer Sitzung am 26. März 2025 Veränderungen im § 40 KAVO (Arbeitsbefreiung) mit Wirkung zum 1. Juni 2025 beschlossen und sich dabei maßgeblich am TVöD orientiert.
