Aktuelles, jüngste Beschlüsse der Kommission
Dienstgeber-Schnellbrief zur Sitzung der Re…
25-05-2023 | Boris Braukmann
Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 24. Mai 2023 in Aachen getagt und Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse ... >>> zum Beitrag
TV Inflationsausgleich in KAVO übernommen
24-05-2023 | Georg Souvignier
Der im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarte Tarifvertrag Inflationsausgleich wurde inhaltsgleich in die KAVO und die „Ausbildungsordnungen“ übernommen. Die ... >>> zum Beitrag

Inflationsausgleich und Sonderzahlungen bes…
24-05-2023 | Georg Souvignier
Die Regional-KODA NW hat am 24. Mai 2023 beschlossen, den im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarten Tarifvertrag Inflationsausgleich inhaltsgleich in die KAVO ... >>> zum Beitrag
Dienstgeber-Schnellbrief zur Sitzung der Re…
30-03-2023 | Boris Braukmann
Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 29. März 2023 in Essen getagt und Beschlüsse gefasst. Die Beschlüss ... >>> zum Beitrag
Aktueller Musterarbeitsvertrag
29-03-2023 | Boris Braukmann
Die (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben den Muster-Regelarbeitsvertrag (KAVO) aktualisiert. Er steht hier zum Abruf bereit: KAVO-Musterarbeitsvertrag ... >>> zum Beitrag
Redaktionelle Änderungen aufgrund von GrO …
29-03-2023 | Georg Souvignier
Die Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes und die Neufassung der Ordnung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission bedingt redaktionelle Änderungen in der KAVO und den Ausbildungsor ... >>> zum Beitrag
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Regional-KODA NW
Zusammensetzung
Die Kommission ist paritätisch besetzt mit je 15 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden. Letztere werden in einer Urwahl von den ca. 60.000 Wahlberechtigen gewählt – drei je (Erz-)Diözese.

Artikel 9 Grundordnung
Gestaltung der Arbeitsbedingungen im kirchlichen Dienst
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(2) Die Zusammenarbeit in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen ist durch das Konsensprinzip geprägt; Beschlüsse bedürfen einer qualifizierten Mehrheit. Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen sind durch unmittelbare oder mittelbare demokratische Wahl legitimiert.
(3) Interessengegensätze zwischen Dienstgebern und Mitarbeitenden bei der Festlegung kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen sollen durch Verhandlung und wechselseitiges Nachgeben gelöst werden. Streik und Aussperrung widersprechen diesem Grunderfordernis und scheiden daher aus. …