Aktuelles, jüngste Beschlüsse der Kommission

Dienstgeberbrief zum 27.09.2023
28-09-2023 | Boris Braukmann
Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 27. September 2023 in Essen getagt und Beschlüsse gefasst. Die Beschlüss ... >>> zum Beitrag

Tariferhöhung zum 1. März 2024 beschlossen…
27-09-2023 | Georg Souvignier
Die Regional-KODA NW hat beschlossen, die noch ausstehenden Inhalte der Tarifeinigung im TVöD von Mai 2023 unverändert in die KAVO zu übernehmen, soweit das die Dienstverhältnisse im Anwendungsbereich ... >>> zum Beitrag

Änderungen in KAVO und Ausbildungsordnungen…
27-09-2023 | Georg Souvignier
Die Regional-KODA NW hat einige Anpassungen der KAVO und der Ausbildungsordnungen an den TVöD (Kommunen), eine Harmonisierung der KAVO-Präambel mit der neuen Grundordnung, sowie erweiterte Möglichkeit ... >>> zum Beitrag

Abschlussprämie für Erzieher/innen im Beruf…
14-06-2023 | Georg Souvignier
Die Regional KODA NW hat in Ihrer Sitzung am 14.06.2023 beschlossen, eine Abschlussprämie für Berufspraktikanten und -praktikantinnen einzuführen. >>> zum Beitrag

Dienstgeber-Schnellbrief zur Sitzung der Re…
25-05-2023 | Boris Braukmann
Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 24. Mai 2023 in Aachen getagt und Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse ste ... >>> zum Beitrag

Inflationsausgleich und Sonderzahlungen bes…
24-05-2023 | Georg Souvignier
Die Regional-KODA NW hat am 24. Mai 2023 beschlossen, den im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarten Tarifvertrag Inflationsausgleich inhaltsgleich in die KAVO und di ... >>> zum Beitrag
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Regional-KODA NW
Zusammensetzung
Die Kommission ist paritätisch besetzt mit je 15 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden. Letztere werden in einer Urwahl von den ca. 60.000 Wahlberechtigen gewählt – drei je (Erz-)Diözese.

Artikel 9 Grundordnung
Gestaltung der Arbeitsbedingungen im kirchlichen Dienst
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(2) Die Zusammenarbeit in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen ist durch das Konsensprinzip geprägt; Beschlüsse bedürfen einer qualifizierten Mehrheit. Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen sind durch unmittelbare oder mittelbare demokratische Wahl legitimiert.
(3) Interessengegensätze zwischen Dienstgebern und Mitarbeitenden bei der Festlegung kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen sollen durch Verhandlung und wechselseitiges Nachgeben gelöst werden. Streik und Aussperrung widersprechen diesem Grunderfordernis und scheiden daher aus. …