Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 20. März 2024 per Videokonferenz getagt.
Sie hat einen Beschluss gefasst und Wahlen durchgeführt. Der Beschluss steht wie immer unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe sowie redaktioneller Änderungen.
Beschluss zur Sonderregelung für die Arbeitsverhältnisse weltkirchlicher Hilfswerke (§ 60p KAVO)
Die Regional-KODA hat gestern beschlossen, § 60p Absatz 4 KAVO, der Sonderregelungen zur Weihnachtszuwendung enthielt, rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu streichen.
Wahlen zur zweiten Hälfte der Amtsperiode: Erik Potthoff zum Vorsitzenden und Elena Krisp zur stv. Vorsitzenden der Kommission gewählt
Gemäß § 6 KODA-Ordnung hat die Regional-KODA zur zweiten Hälfte der fünfjährigen Amtsperiode der Kommission Wahlen zum Vorsitz und zum stv. Vorsitz durchgeführt. Auf Vorschlag der Dienstgeberseite wurde Herr Erik Potthoff, Dienstgebervertreter für das Bistum Münster und seit dem 1. Januar 2024 stv. Vorsitzender der Kommission, mit Wirkung für die zweite Hälfte der Amtsperiode zum Vorsitzenden der Kommission gewählt. Zu seiner Vertreterin wurde auf Vorschlag der Mitarbeiterseite Frau Elena Krisp, Mitarbeitervertreterin für das Bistum Essen, gewählt. Die zweite Hälfte der Amtsperiode beginnt am 14. Juni 2024. Bis dahin steht Herr Franz-Josef Plesker, Mitarbeitervertreter für das Bistum Münster, der Kommission vor.