Die Regional-KODA hat beschlossen, die sog. Hilfstabellen für die Stundenentgelte, Zeitzuschläge und Überstundenentgelte nicht länger als Beschlussmaterie der Regional-KODA zu behandeln (Beschluss im Wortlaut).
Diese Tabellen sind zwar in der Praxis wichtig und werden auch weiterhin zur Verfügung stehen. Weil aber die KAVO die abstrakten Rechenwege (§§ 14b, 29) beinhaltet, ist es nicht erforderlich, sondern kann im Zweifel missverständlich sein, wenn die Hilfstabellen ebenfalls Teil der Beschlussfassung sind.