In Anlage 15 KAVO (Reisekostenvergütung) wurde die Streichung von § 16 Absatz 3 beschlossen, da der Inhalt bereits an anderer Stelle geregelt ist (Beschluss im Wortlaut).
In Anlage 15 KAVO (Reisekostenvergütung) wurde die Streichung von § 16 Absatz 3 beschlossen, da der Inhalt bereits an anderer Stelle geregelt ist (Beschluss im Wortlaut).