Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Die Regional-KODA hat die Übernahme des Gehalts- und Honorartarifvertrags Tageszeitungen 2022 vom 22. Februar 2022, der Redakteure und Volontäre betrifft, beschlossen. Mit Blick auf die sonstigen Mitarbeiter im Sinne des § 4 Anlage 30 KAVO wurde aus dem Tarifabschluss für die Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen vom 2. März 2022 zunächst nur die Coronaprämie übernommen (Beschluss im Wortlaut).

§ 26 KAVO sieht die Möglichkeit vor, ein Gesamtbudget von 24% der Monatsentgelte aller Beschäftigten auf Basis einer Dienstvereinbarung nach Leistungskriterien an die Beschäftigten auszuzahlen. Ohne eine solche Dienstvereinbarung wird am Jahresende eine pauschale Jahreszahlung in der entsprechenden Höhe ausgezahlt. Die Regional-KODA hat nun eine weitere Option ermöglicht.

Um im Anschluss an die Corona-Krise möglichst schnell wieder auf den dann erforderlichen Personalbedarf reagieren zu können, die finanzielle Existenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Krise zu sichern und wirtschaftlichen Schaden von den Dienstgebern im Geltungsbereich der KAVO NW abzuhalten, soll das Instrument der Kurzarbeit flexibel eingesetzt werden. Beschluss im Wortlaut

Kirchliche Anzeiger / Amtsblätter

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