Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Entgelterhöhung und Anpassungen in den Ausbildungsordnungen

Die Entgelterhöhungen zum 1. März 2024 wurden analog zu den entsprechenden Tarifverträgen im öffentlichen Dienst beschlossen.

Abschlussprämie für Erzieher/innen im Berufsanerkennungsjahr

Für Praktikanten/Praktikantinnen, die ihr Berufsanerkennungsjahr für den Ausbildungsgang zum staatlich anerkannten Erzieher bzw. zur staatlich anerkannten Erzieherin ab dem 01.08.2023 beginnen, wurde analog zur praxisintegrierten Ausbildung eine Prämie von 400 € beschlossen, die nach bestandener Abschlussprüfung gezahlt wird (Beschluss im Wortlaut)

Redaktionelle Änderung der Anlage 15

In Anlage 15 KAVO (Reisekostenvergütung) wurde die Streichung von § 16 Absatz 3 beschlossen, da der Inhalt bereits an anderer Stelle geregelt ist (Beschluss im Wortlaut)

TV Inflationsausgleich in KAVO übernommen

Der im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarte Tarifvertrag Inflationsausgleich wurde inhaltsgleich in die KAVO und die „Ausbildungsordnungen“ übernommen.
Die entsprechenden Beschlüsse finden Sie hier:

Redaktionelle Änderungen aufgrund von GrO und ZAK

Die Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes und die Neufassung der Ordnung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission bedingt redaktionelle Änderungen in der KAVO und den Ausbildungsordnungen.
Die entsprechenden Beschlüsse finden Sie hier:

Aufwertung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Die Inhalte der Tarifeinigung aus dem TV SuE der Kommunen vom Mai 2022 wurden weitgehend in die KAVO übernommen. Abweichend wurde auf die Umwandlungsmöglichkeit der SuE-Zulage in freie Tage verzichtet. Die Regenerationstage wurden im Gegenzug aufgewertet. Die gefassten Beschlüsse enthalten folgende Punkte:

Reisekostenvergütung (Anlage 15) neu gefasst

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sind die Bestimmungen über die Reisekostenvergütung (Anlage 15 KAVO) neu gefasst worden. Sie entsprechen mit wenigen Ausnahmen dem Landesreisekostengesetz (LRKG) des Landes NRW, das zum 1. Januar 2022 novelliert wurde.

Schadenshaftung eingeschränkt

Mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wird die Schadenshaftung für Mitarbeiter bei dienstlich veranlassten Tätigkeiten (§ 13 KAVO) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Beschluss im Wortlaut).

Tarifabschlüsse für Medienhaus übernommen

Für die Mitarbeiter des Medienhauses wurden die Tarifabschlüsse zum Gehaltstarifvertrag und zum Manteltarifvertrag zwischen dem Digitalpublisher und Zeitungsverleger Verband NRW e. V. und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) rückwirkend zum 1. Januar 2022 übernommen (Beschluss im Wortlaut).

Regelung zur Kurzarbeit erweitert

Die Geltung der Anlage 32 (Kurzarbeit) wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Darüber hinaus ist sie nun auch anwendbar, wenn Einrichtungen bei einer Notfalllage aufgrund einer Entscheidung einer staatlichen Behörde nicht mehr dauerhaft mit Energie versorgt werden und das zu erheblichem Arbeitsausfall führt (Beschluss im Wortlaut).

Überarbeitung der Ausbildungsordnungen

Die Regional-KODA hat einen inhaltlichen und redaktionellen Abgleich der vier „Ausbildungsordnungen“ vorgenommen. Dabei wurden auch die jeweiligen Referenztarifverträge aus dem öffentlichen Dienst in den Blick genommen. Der Aufbau der Ordnungen orientiert sich nun stärker am jeweiligen Referenztarifvertrag. Die Beschlüsse im Wortlaut:

Korrektur bei den Tätigkeitsmerkmalen für die IT

Ein redaktioneller Fehler im Tätigkeitsmerkmal für die Informations- und Kommunikationstechnik zur Entgeltgruppe 9b wurde korrigiert, um die beabsichtigte Übereinstimmung mit dem Referenztarifvertrag TVöD-VKA wieder herzustellen (Beschluss im Wortlaut).

Einhaltung des Mindestlohns abgesichert

Die aktuell gültigen Tabellenentgelte in Anlage 5 KAVO unterschreiten in einem Fall den ab dem 1. Oktober 2022 gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Um das zu verhindern hat die Regional-KODA eine Ergänzung in § 23 KAVO beschlossen, die klarstellt, dass das Tabellenentgelt mindestens den Maßgaben des Mindestlohngesetzes entspricht (Beschluss im Wortlaut).

Neu: Praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin und Heilerziehungspflegerin

Die PiA-Ordnung wurde mit Wirkung zum 1. August 2022 um Regelungen für die praxisintegrierte Ausbildung zur „staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“ / zum „staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ sowie zur „staatlich geprüften Kinderpflegerin“ / zum „staatlich geprüften Kinderpfleger“ erweitert (Beschluss im Wortlaut).

Grundordnungsbezug in Kündigungsregelungen klarer gefasst

In §§ 41 (Kündigung des Arbeitsverhältnisses) und 42 KAVO (Außerordentliche Kündigung) wurden bisherige Formulierungen, die sich auf einzelne Tatbestände bezogen durch eine Formulierung ersetzt, die allein auf die Maßstäbe der Grundordnung abstellt (Beschluss im Wortlaut). Diese Änderungen stellen sicher, dass es darüber hinaus keine eigenen Wertungen der KAVO NW gibt.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.