Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Weihnachtszuwendung weltkirchliche Hilfswerke

Für die Monate November und Dezember 2023 wurde die Höhe der Weihnachtszuwendung für Mitarbeitende in den in § 60p KAVO aufgeführten weltkirchlichen Hilfswerken in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 84,99 % eines Monatsentgelts erhöht (Beschluss im Wortlaut).

Entgelterhöhung zum 1.3.2024

Mit Wirkung zum 1. März 2024 wurde die Übernahme der im TVöD-VKA vereinbarten Entgelterhöhungen zu diesem Termin in die KAVO beschlossen (Beschluss im Wortlaut).  

Tabellenwechsel und Beschäftigungsverbote

In Übernahme des Tarifvertrags zur Tarifpflege im öffentlichen Dient vom 14. Juli 2022 wurden Regelungen zur Berücksichtigung von Zeiten mit Beschäftigungsverboten für die Stufenlaufzeit und zur Stufenzuordnung bei "Tabellenwechseln" beschlossen (Beschluss im Wortlaut)

KAVO-Präambel neu gefasst

Die Präambel zur KAVO wurde unter Berücksichtigung der neuen Grundordnung neu gefasst. Dabei wurde die Besonderheit des Kirchlichen Dienstes integriert (Beschluss im Wortlaut)

Dienstvereinbarungen im Medienhaus

Für das Medienhaus wurde in Anlage 30 KAVO die Möglichkeit des Abschlusses von Dienstvereinbarungen geregelt (Beschluss im Wortlaut)

Entgelterhöhung und Anpassungen in den Ausbildungsordnungen

Die Entgelterhöhungen zum 1. März 2024 wurden analog zu den entsprechenden Tarifverträgen im öffentlichen Dienst beschlossen.

Abschlussprämie für Erzieher/innen im Berufsanerkennungsjahr

Für Praktikanten/Praktikantinnen, die ihr Berufsanerkennungsjahr für den Ausbildungsgang zum staatlich anerkannten Erzieher bzw. zur staatlich anerkannten Erzieherin ab dem 01.08.2023 beginnen, wurde analog zur praxisintegrierten Ausbildung eine Prämie von 400 € beschlossen, die nach bestandener Abschlussprüfung gezahlt wird (Beschluss im Wortlaut)

Redaktionelle Änderung der Anlage 15

In Anlage 15 KAVO (Reisekostenvergütung) wurde die Streichung von § 16 Absatz 3 beschlossen, da der Inhalt bereits an anderer Stelle geregelt ist (Beschluss im Wortlaut)

TV Inflationsausgleich in KAVO übernommen

Der im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarte Tarifvertrag Inflationsausgleich wurde inhaltsgleich in die KAVO und die „Ausbildungsordnungen“ übernommen.
Die entsprechenden Beschlüsse finden Sie hier:

Redaktionelle Änderungen aufgrund von GrO und ZAK

Die Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes und die Neufassung der Ordnung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission bedingt redaktionelle Änderungen in der KAVO und den Ausbildungsordnungen.
Die entsprechenden Beschlüsse finden Sie hier:

Aufwertung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Die Inhalte der Tarifeinigung aus dem TV SuE der Kommunen vom Mai 2022 wurden weitgehend in die KAVO übernommen. Abweichend wurde auf die Umwandlungsmöglichkeit der SuE-Zulage in freie Tage verzichtet. Die Regenerationstage wurden im Gegenzug aufgewertet. Die gefassten Beschlüsse enthalten folgende Punkte:

Reisekostenvergütung (Anlage 15) neu gefasst

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sind die Bestimmungen über die Reisekostenvergütung (Anlage 15 KAVO) neu gefasst worden. Sie entsprechen mit wenigen Ausnahmen dem Landesreisekostengesetz (LRKG) des Landes NRW, das zum 1. Januar 2022 novelliert wurde.

Schadenshaftung eingeschränkt

Mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wird die Schadenshaftung für Mitarbeiter bei dienstlich veranlassten Tätigkeiten (§ 13 KAVO) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Beschluss im Wortlaut).

Tarifabschlüsse für Medienhaus übernommen

Für die Mitarbeiter des Medienhauses wurden die Tarifabschlüsse zum Gehaltstarifvertrag und zum Manteltarifvertrag zwischen dem Digitalpublisher und Zeitungsverleger Verband NRW e. V. und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) rückwirkend zum 1. Januar 2022 übernommen (Beschluss im Wortlaut).

Regelung zur Kurzarbeit erweitert

Die Geltung der Anlage 32 (Kurzarbeit) wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Darüber hinaus ist sie nun auch anwendbar, wenn Einrichtungen bei einer Notfalllage aufgrund einer Entscheidung einer staatlichen Behörde nicht mehr dauerhaft mit Energie versorgt werden und das zu erheblichem Arbeitsausfall führt (Beschluss im Wortlaut).

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