Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Weihnachtszuwendung weltkirchliche Hilfswerke

Für die Monate November und Dezember 2023 wurde die Höhe der Weihnachtszuwendung für Mitarbeitende in den in § 60p KAVO aufgeführten weltkirchlichen Hilfswerken in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 84,99 % eines Monatsentgelts erhöht (Beschluss im Wortlaut).

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