Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Sonderregelung Weihnachtszulage für weltkirchliche Hilfswerke aufgehoben

§ 60p Absatz 4 KAVO, der Sonderregelungen zur Weihnachtszulage für Mitarbeitende der weltkirchlichen Hilfswerke enthielt, wurde rückwirkend zum 1. Januar 2024 gestrichen (Beschluss im Wortlaut). § 60p Absatz 1 KAVO wurde entsprechend redaktionell angepasst. 

Inflationsausgleichsprämie für Redakteure und Volontäre im Medeinhaus

Es wurde beschlossen, den Tarifvertrag des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. und des Deutschen Journalisten-Verbandes e.V. für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen über eine Inflationsausgleichsprämie in Anlage 30 KAVO (Sonderregelungen für Medienhaus) zu übernehmen. (Beschluss im Wortlaut).

Streichung der Anlage 21 und der Anhänge 3 - 6 der Anlage 29

Die Regional-KODA hat beschlossen, die sog. Hilfstabellen für die Stundenentgelte, Zeitzuschläge und Überstundenentgelte nicht länger als Beschlussmaterie der Regional-KODA zu behandeln (Beschluss im Wortlaut)

Weihnachtszuwendung weltkirchliche Hilfswerke

Für die Monate November und Dezember 2023 wurde die Höhe der Weihnachtszuwendung für Mitarbeitende in den in § 60p KAVO aufgeführten weltkirchlichen Hilfswerken in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 84,99 % eines Monatsentgelts erhöht (Beschluss im Wortlaut).

Entgelterhöhung zum 1.3.2024

Mit Wirkung zum 1. März 2024 wurde die Übernahme der im TVöD-VKA vereinbarten Entgelterhöhungen zu diesem Termin in die KAVO beschlossen (Beschluss im Wortlaut).  

Tabellenwechsel und Beschäftigungsverbote

In Übernahme des Tarifvertrags zur Tarifpflege im öffentlichen Dient vom 14. Juli 2022 wurden Regelungen zur Berücksichtigung von Zeiten mit Beschäftigungsverboten für die Stufenlaufzeit und zur Stufenzuordnung bei "Tabellenwechseln" beschlossen (Beschluss im Wortlaut)

KAVO-Präambel neu gefasst

Die Präambel zur KAVO wurde unter Berücksichtigung der neuen Grundordnung neu gefasst. Dabei wurde die Besonderheit des Kirchlichen Dienstes integriert (Beschluss im Wortlaut)

Dienstvereinbarungen im Medienhaus

Für das Medienhaus wurde in Anlage 30 KAVO die Möglichkeit des Abschlusses von Dienstvereinbarungen geregelt (Beschluss im Wortlaut)

Entgelterhöhung und Anpassungen in den Ausbildungsordnungen

Die Entgelterhöhungen zum 1. März 2024 wurden analog zu den entsprechenden Tarifverträgen im öffentlichen Dienst beschlossen.

Abschlussprämie für Erzieher/innen im Berufsanerkennungsjahr

Für Praktikanten/Praktikantinnen, die ihr Berufsanerkennungsjahr für den Ausbildungsgang zum staatlich anerkannten Erzieher bzw. zur staatlich anerkannten Erzieherin ab dem 01.08.2023 beginnen, wurde analog zur praxisintegrierten Ausbildung eine Prämie von 400 € beschlossen, die nach bestandener Abschlussprüfung gezahlt wird (Beschluss im Wortlaut)

Redaktionelle Änderung der Anlage 15

In Anlage 15 KAVO (Reisekostenvergütung) wurde die Streichung von § 16 Absatz 3 beschlossen, da der Inhalt bereits an anderer Stelle geregelt ist (Beschluss im Wortlaut)

TV Inflationsausgleich in KAVO übernommen

Der im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarte Tarifvertrag Inflationsausgleich wurde inhaltsgleich in die KAVO und die „Ausbildungsordnungen“ übernommen.
Die entsprechenden Beschlüsse finden Sie hier:

Redaktionelle Änderungen aufgrund von GrO und ZAK

Die Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes und die Neufassung der Ordnung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission bedingt redaktionelle Änderungen in der KAVO und den Ausbildungsordnungen.
Die entsprechenden Beschlüsse finden Sie hier:

Aufwertung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Die Inhalte der Tarifeinigung aus dem TV SuE der Kommunen vom Mai 2022 wurden weitgehend in die KAVO übernommen. Abweichend wurde auf die Umwandlungsmöglichkeit der SuE-Zulage in freie Tage verzichtet. Die Regenerationstage wurden im Gegenzug aufgewertet. Die gefassten Beschlüsse enthalten folgende Punkte:

Reisekostenvergütung (Anlage 15) neu gefasst

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sind die Bestimmungen über die Reisekostenvergütung (Anlage 15 KAVO) neu gefasst worden. Sie entsprechen mit wenigen Ausnahmen dem Landesreisekostengesetz (LRKG) des Landes NRW, das zum 1. Januar 2022 novelliert wurde.

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