Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Berechnung der Jubiläumsdienstzeit vereinfacht – Ungerechtigkeiten beseitigt

Grundlage für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit (§ 32 Abs. 1 KAVO) waren bisher die Zeiten einer entgeltlichen Tätigkeit im Dienst der katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen und Verbände. Darüber hinaus wurden Zeiten einer Elternzeit für nach dem 30. Juni 2009 geborene Kinder angerechnet. Dieser Stichtag wurde von Mitarbeiterinnen als willkürlich und ungerecht empfunden.

Verhaltenskodex zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Zur Vorbeugung (Prävention) sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Beschäftigte im kirchlichen Dienst haben die Bischöfe zwei Rahmenordnungen erlassen. Einzelne Regelungen dieser Ordnungen tangieren arbeitsvertragliche Verpflichtungen von Beschäftigten im kirchlichen Dienst.

Ein ausbildungsintegriertes duales Studium verbindet auf der Grundlage eines schriftlichen Ausbildungs- und Studienvertrags eine betriebliche Ausbildung mit einem Studium, das in einem vom Ausbildenden vorgegebenen Studiengang an einer Hochschule absolviert wird. Die Regional-KODA NW hat am 6. Oktober 2021 eine entsprechende Ordnung für derlei Ausbildungsverhältnisse beschlossen.

Herbert Böhmer

Die Mitarbeiterseite der Regional-KODA hat ihren langjährigen Sprecher Herbert Böhmer aus Uerdingen verabschiedet, der am 30. Juni 2021 aus dem Dienst ausscheidet und seinen Ruhestand beginnt. Herbert Böhmer hat 30 Jahre lang die Mitarbeiterseite geleitet, hat sie erfolgreich in vielen Verhandlungen mit den Dienstgebern geführt und mit großer Besonnenheit und Zielstrebigkeit für die kirchlichen Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen gute Tarife ausgehandelt.

In der Kommissionssitzung Mitte Juni wurde bekannt, dass die kirchlichen Dienstgeber in der überwiegenden Mehrzahl die durch den Beschluss der Regional-KODA vom März erhöhten Entgelte noch nicht auszahlen können.

Die beauftragten Rechenzentren haben Verzögerungen und Störungen in der Bearbeitung gemeldet. Die Berichte lassen darauf schließen, dass die seit April 2021 gültigen Entgelterhöhungen spätestens mit dem Juli-Entgelt rückwirkend ausgezahlt werden.

Die einzelnen Dienstgeber, die durch die betreffenden Rechenzentren bedient werden, können derzeit die Situation nicht individuell bereinigen.

Die Ausbildung gemäß der PIA-Ordnung führt nach einem Beschluss der Regional-KODA NW am 16. Juni 2021 im gleichen Maß wie bereits das Anerkennungsjahr im Erziehungsdienst zum Erwerb einschlägiger Berufserfahrung im Umfang von einem Jahr.

PIA-Absolventinnen werden somit bei Anstellung im Erziehungsdienst ab dem 1. August 2021 sogleich in die Erfahrungsstufe 2 eingestuft und nicht mehr wie bisher in die Stufe 1.

Die Regional-KODA NW hat in der Sitzung am 16. Juni 2021 beschlossen, die geltenden Regelungen zur Altersteilzeit in der Anlage 22 a KAVO bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Damit besteht für viele Mitarbeitende eine Planungssicherheit, während die kirchlichen Arbeitgeber ein Instrument zu sozialverträglichen Personalveränderungen erhalten.

Zur Umsetzung der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ sowie die „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sollen arbeitsvertragsrechtliche Regelungen in die KAVO aufgenommen werden.

Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 24. März mit Wirkung zum 1. April 2021 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro beschlossen. Für Auszubildende, Praktikantinnen sowie Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin beträgt die Erhöhung monatlich 25 Euro. Mit diesem Beschluss werden die Entgelte im kirchlichen Dienst in der Höhe denen des öffentlichen Dienstes in den Komunen angepasst.

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