In der Erläuterung zum Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppen 2 bis 7 (handwerkliche Tätigkeiten) heißt es: „Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.“ Die Regional-KODA hat am 17. Juni beschlossen, dass „gärtnerische, handwerkliche und sonstige Hilfstätigkeiten“ dieses Tätigkeitsmerkmal erfüllen.