Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Vermittlungsausschuss und Schlichter neu gewählt

Die Regional-KODA NW hat am 23.03.22 die Besetzung des Vermittlungsausschusses neu gewählt. Den gemeinsamen Vorsitz mit einer Stimme übernehmen auf Vorschlag der Dienstgeberseite Hans-Georg Pfeiffer, Münster und auf Vorschlag der Mitarbeiterseite Gabriele Seidich, Herten-Westerholt.

Höhere Weihnachtszuwendung für EG 1 bis 8 und Änderung Anlage 14

Mit Wirkung für das Jahr 2022 hat die Regional-KODA – wie im TVöD – die Erhöhung der Weihnachtszuwendung für die Entgeltgruppen 1 bis 8 um 5 Prozentpunkte auf 84,51 % eines Monatsentgelts beschlossen. Gleichzeitig wurden die Anspruchsvoraussetzungen vereinfacht: Eine Weihnachtszuwendung erhält, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht.

Dienstvereinbarungen zu alternativem Entgeltanreizsystem ermöglicht

§ 26 KAVO sieht die Möglichkeit vor, ein Gesamtbudget von 24% der Monatsentgelte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Basis einer Dienstvereinbarung nach Leistungskriterien an die Beschäftigten auszuzahlen. Wird eine solche Dienstvereinbarung nicht abgeschlossen, erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahresende eine pauschale Jahreszahlung in der entsprechenden Höhe.

Berechnung der Jubiläumsdienstzeit vereinfacht – Ungerechtigkeiten beseitigt

Grundlage für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit (§ 32 Abs. 1 KAVO) waren bisher die Zeiten einer entgeltlichen Tätigkeit im Dienst der katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen und Verbände. Darüber hinaus wurden Zeiten einer Elternzeit für nach dem 30. Juni 2009 geborene Kinder angerechnet. Dieser Stichtag wurde von Mitarbeiterinnen als willkürlich und ungerecht empfunden.

Verhaltenskodex zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Zur Vorbeugung (Prävention) sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Beschäftigte im kirchlichen Dienst haben die Bischöfe zwei Rahmenordnungen erlassen. Einzelne Regelungen dieser Ordnungen tangieren arbeitsvertragliche Verpflichtungen von Beschäftigten im kirchlichen Dienst.

Ein ausbildungsintegriertes duales Studium verbindet auf der Grundlage eines schriftlichen Ausbildungs- und Studienvertrags eine betriebliche Ausbildung mit einem Studium, das in einem vom Ausbildenden vorgegebenen Studiengang an einer Hochschule absolviert wird. Die Regional-KODA NW hat am 6. Oktober 2021 eine entsprechende Ordnung für derlei Ausbildungsverhältnisse beschlossen.

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