Die zum 1. Januar 2019 neu geschaffene Entgeltordnung in Anlage 2 KAVO enthielt im Tätigkeitsmerkmal zur Entgeltgruppe 9b einen redaktionellen Fehler. Konsens war an dieser Stelle eine Übereinstimmung mit dem Referenztarifvertrag TVöD-VKA. Versehentlich wurde aber eine Heraushebung aus der Entgeltgruppe 8 anstelle der Entgeltgruppe 9a beschlossen.