In der Sondersitzung Regional-KODA NW am 2. November hatte die Kommission einstimmig beschlossen, die Altersteilzeitregelung in Anlage 22 a um ein Jahr zu verlängern. Da die Sitzung aufgrund der Corona-Pandemie nur als Videositzung stattfinden konnte, ist dieser Beschluss rechtlich „unter Vorbehalt“ gefasst worden. In der Sitzung der Kommission am 2. Dezember 2020 ist der Beschluss inzwischen rechtswirksam gefasst worden.
Eine Ausdehnung der Bestimmungen zur Altersteilzeit auf zwei Jahre wird später zu beraten sein, wenn auch die übrigen Änderungen des Tarifvertrags im öffentlichen Dienst zur Übernahme in die KAVO verhandelt werden. Sie darf daher noch nicht als beschlossen gelten.
Gleiches gilt auch für die Vereinbarungen zu einer Corona-Prämie, die für den öffentlichen Dienst bereits verabredet worden
Bezüglich der Übernahme der Bestimmungen des Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID), der Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes beinhaltet, gibt es nun in der Regional-KODA NW eine weitere Verhandlungsrunde. Der Vermittlungsausschuss hatte dies angestoßen.