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Gleichbehandlung bei vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit hergestellt
Es gibt nicht immer gleich einen neuen Arbeitsvertrag, wenn einer Mitarbeiterin vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird. Dauert die neue Aufgabe aber länger als einen Monat, wird eine Zulage auf das vertragliche Entgelt fällig.