Am 17. Juni 2021 hat die „Zentral-KODA-Wahlversammlung NW“ für die Zeit ab dem 1. Juli bis zum 2. Dezember 2021 Dr. Georg Souvignier als Nachrücker für Herbert Böhmer gewählt.
Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite
Die Mitarbeiterseite der Regional-KODA hat ihren langjährigen Sprecher Herbert Böhmer aus Uerdingen verabschiedet, der am 30. Juni 2021 aus dem Dienst ausscheidet und seinen Ruhestand beginnt. Herbert Böhmer hat 30 Jahre lang die Mitarbeiterseite geleitet, hat sie erfolgreich in vielen Verhandlungen mit den Dienstgebern geführt und mit großer Besonnenheit und Zielstrebigkeit für die kirchlichen Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen gute Tarife ausgehandelt.
In der Kommissionssitzung Mitte Juni wurde bekannt, dass die kirchlichen Dienstgeber in der überwiegenden Mehrzahl die durch den Beschluss der Regional-KODA vom März erhöhten Entgelte noch nicht auszahlen können.
Die beauftragten Rechenzentren haben Verzögerungen und Störungen in der Bearbeitung gemeldet. Die Berichte lassen darauf schließen, dass die seit April 2021 gültigen Entgelterhöhungen spätestens mit dem Juli-Entgelt rückwirkend ausgezahlt werden.
Die einzelnen Dienstgeber, die durch die betreffenden Rechenzentren bedient werden, können derzeit die Situation nicht individuell bereinigen.
Die Ausbildung gemäß der PIA-Ordnung führt nach einem Beschluss der Regional-KODA NW am 16. Juni 2021 im gleichen Maß wie bereits das Anerkennungsjahr im Erziehungsdienst zum Erwerb einschlägiger Berufserfahrung im Umfang von einem Jahr.
PIA-Absolventinnen werden somit bei Anstellung im Erziehungsdienst ab dem 1. August 2021 sogleich in die Erfahrungsstufe 2 eingestuft und nicht mehr wie bisher in die Stufe 1.
Die Regional-KODA NW hat in der Sitzung am 16. Juni 2021 beschlossen, die geltenden Regelungen zur Altersteilzeit in der Anlage 22 a KAVO bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Damit besteht für viele Mitarbeitende eine Planungssicherheit, während die kirchlichen Arbeitgeber ein Instrument zu sozialverträglichen Personalveränderungen erhalten.
Zur Umsetzung der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ sowie die „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sollen arbeitsvertragsrechtliche Regelungen in die KAVO aufgenommen werden.
Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 24. März mit Wirkung zum 1. April 2021 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro beschlossen. Für Auszubildende, Praktikantinnen sowie Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin beträgt die Erhöhung monatlich 25 Euro. Mit diesem Beschluss werden die Entgelte im kirchlichen Dienst in der Höhe denen des öffentlichen Dienstes in den Komunen angepasst.
Die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen wird sich im Dezember 2021 zu ihrer 10. Amtsperiode konstituieren.
„Der Arbeitgeber hat gemäß der §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren.“ So heißt es in der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 des Bundes. Das Ziel der Bestimmungen ist es, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Die Regional-KODA NW hat mit einer neuen Anlage 32 rückwirkend zum 1. Dezember 2020 die Voraussetzungen geschaffen, dass Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in einer Dienstvereinbarung die Höhe von Aufstockungsleistungen bei der Einführung von Kurzarbeit regeln können.
Zum diesjährigen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gehörte auch eine „Corona-Sonderzahlung“ die als Einmalzahlung mit dem Dezember-Gehalt ausgezahlt werden soll. Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 2. Dezember beschlossen, dies auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der KAVO NRW zu übernehmen.
Anspruch auf die Einmalzahlung haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis am Stichtag 1.10.2020 bestand und die an mindestens einem Tag zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt hatten.
Die Höhe der Einmalzahlung ist abhängig von der Entgeltgruppe:
- EG 1 - EG 8/S 2 - S 8b 600,- €
- EG 9a - EG 12/S 9 - S 18 400,- €
- EG 13 - EG 15 300,- €
- Auszubildende/Praktikaten 225,- €
Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Corona-Sonderzahlung anteilig.
Die Corona-Sonderzahlung ist nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt allerdings nur, wenn im Jahr 2020 der individuelle Höchstbetrag von 1500 € für die Steuerfreiheit noch nicht ausgeschöpft wurde
In der Sondersitzung Regional-KODA NW am 2. November hatte die Kommission einstimmig beschlossen, die Altersteilzeitregelung in Anlage 22 a um ein Jahr zu verlängern. Da die Sitzung aufgrund der Corona-Pandemie nur als Videositzung stattfinden konnte, ist dieser Beschluss rechtlich „unter Vorbehalt“ gefasst worden. In der Sitzung der Kommission am 2. Dezember 2020 ist der Beschluss inzwischen rechtswirksam gefasst worden.
