Zur Umsetzung der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ sowie die „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sollen arbeitsvertragsrechtliche Regelungen in die KAVO aufgenommen werden.
Solche Regelungen sind die Voraussetzung dafür, dass die genannten bischöflichen Ordnungen, soweit sie das Arbeitsverhältnis berühren, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtliche Wirkung entfalten. Soweit die Ordnungen Verpflichtungen enthalten, die mit staatlichen Gesetzen übereinstimmen, gelten diese selbstverständlich auch jetzt schon.
Die Regional-KODA NW hat einen Ausschuss beauftragt, eine entsprechende Regelung für die fünf NRW-Diözesen vorzubereiten, nachdem der Versuch der Zentral-KODA gescheitert ist, eine bundeseinheitliche Regelung im Rahmen eines Empfehlungsbeschlusses zu formulieren.
Die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch als pdf-Datei zum Download
Die Rahmenordnung als pdf-Datei zum Download
Sexueller Missbrauch
Seit Ende Januar 2010 wird durch die bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs am Canisius-Kolleg in Berlin eine öffentliche Debatte zu diesem Thema geführt. Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier) ist Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes. Lesen Sie auf der Themenseite der Deutschen Bischofskonferenz mehr zu den relevanten Aspekten.