Die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen wird sich im Dezember 2021 zu ihrer 10. Amtsperiode konstituieren.
Die tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) haben gemäß §§ 5, 5a KODA-Ordnung Nordrhein-Westfalen (pdf-Datei zum Download) in Verbindung mit der Regional-KODA-Entsendeordnung die Möglichkeit, eigene Vertreterinnen und Vertreter in die Mitarbeiterseite der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen für die neue Amtsperiode zu entsenden. Die Gewerkschaften werden aufgerufen, sich an der Entsendung zu beteiligen. Berechtigt zur Entsendung von Vertretern sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen örtlich und sachlich zuständig sind.
Gewerkschaften, die sich an der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen beteiligen wollen, müssen dies gegenüber dem
Vorsitzenden der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen
Herrn Werner Klebingat
Bischöfliches Generalvikariat Aachen
Hauptabteilung Personal, Abt. 2.0.1 - Arbeitsrecht
Klosterplatz 7, 52062 Aachen
E-Mail:
bis zum 30. Juni 2021
in Textform anzeigen. Die Anzeige kann nur bis zum Ablauf dieser Anzeigefrist abgegeben werden. Anzeigen, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).
Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter, die von den Gewerkschaften entsandt werden, richtet sich grundsätzlich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der im Zeitpunkt der Entsendung in den Gewerkschaften zusammengeschlossenen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zuständigkeitsbereich der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen (Organisationsstärke). Ungeachtet der jeweiligen Organisationsstärke wird gewährleistet, dass mindestens zwei Sitze für die Gewerkschaften vorbehalten werden.
Werner Klebingat
Vorsitzender der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen