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Ordnung für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen beschlossen

Ein ausbildungsintegriertes duales Studium verbindet auf der Grundlage eines schriftlichen Ausbildungs- und Studienvertrags eine betriebliche Ausbildung mit einem Studium, das in einem vom Ausbildenden vorgegebenen Studiengang an einer Hochschule absolviert wird. Die Regional-KODA NW hat am 6. Oktober 2021 eine entsprechende Ordnung für derlei Ausbildungsverhältnisse beschlossen.

Das ausbildungsintegrierte duale Studium besteht aus einem Ausbildungsteil und einem Studienteil, die beide jeweils dem Erreichen der entsprechenden Abschlussqualifikation dienen. Dabei beinhaltet der Studienteil fachtheoretische Studienabschnitte an der Hochschule (Lehrveranstaltungen) und berufspraktische Studienabschnitte.

Die Regional-KODA hat mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 eine Ordnung für diese besondere Ausbildungsform beschlossen, die in die künftig abgeschlossenen Ausbildungs- und Studienverträge einbezogen wird. Die Ordnung orientiert sich in ihren Inhalten weitgehend am Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen des öffentlichen Dienst (TVSöD).

In weiten Teilen besteht Übereinstimmung mit der Ordnung für Berufsausbildungsverhältnisse. Eine Besonderheit besteht in einer wechselseitigen Verpflichtung von Studierenden und Dienstgebern. Der Dienstgeber zahlt neben dem Ausbildungsentgelt und einer monatlichen Pauschale von 150 Euro über den Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses des Ausbildungsteils hinaus ein monatliches Studienentgelt bis zum Abschluss des Studienteils sowie die anfallenden Studiengebühren. Im Gegenzug verpflichtet sich der Studierende, nach Beendigung des dualen Studiums entsprechend der erworbenen Abschlussqualifikation für fünf Jahren bei diesem Dienstgeber tätig zu sein. Für den Fall, dass es dazu nicht kommt, ist detailliert geregelt, ob und wenn ja welche Rückzahlungsverpflichtungen bestehen.

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