Die Regional-KODA NW hat in der Sitzung am 16. Juni 2021 beschlossen, die geltenden Regelungen zur Altersteilzeit in der Anlage 22 a KAVO bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Damit besteht für viele Mitarbeitende eine Planungssicherheit, während die kirchlichen Arbeitgeber ein Instrument zu sozialverträglichen Personalveränderungen erhalten.
Altersteilzeitregelungen bis Ende 2026 verlängert
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