Dienstgeber-Schnellbrief zur Sitzung der Regional-KODA am 5. Dezember 2019
Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 5. Dezember 2019 in Köln getagt und Beschluss gefasst: § 40 und § 22 wurden geändert. Die Beschlüsse stehen wie immer unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe sowie redaktioneller Änderungen.