Sitzung der Regional-KODA am 2. November 2020

Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 2. November 2020 per Videokonferenz getagt.

Sitzung der Regional-KODA am 17. Juni 2020

Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 17. Juni 2020 in Köln getagt und Beschlüsse zum KAVO-Mantel und zur Entgeltordnung gefasst. Die Beschlüsse stehen wie immer unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe sowie redaktioneller Änderungen.

Arbeitsbefreiung neu geregelt

Dienstgeber-Schnellbrief zur Sitzung der Regional-KODA am 5. Dezember 2019

Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 5. Dezember 2019 in Köln getagt und Beschluss gefasst: § 40 und § 22 wurden geändert. Die Beschlüsse stehen wie immer unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe sowie redaktioneller Änderungen. 

Umfassende Neuregelung der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher/-in („PiA“)

Dienstgeber-Schnellbrief zur Sitzung der Regional-KODA am 8. Mai 2019

Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben mit Wirkung zum 1. März 2018 die Schüler/-innen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zum/zur Erzieher/-in nach landesrechtlichen Regelungen in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD, Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege) aufgenommen und damit eine deutliche Aufwertung dieser Ausbildungsvariante vorgenommen.

Sonderregelungen für Arbeitsverhältnisse weltkirchlicher Hilfswerke (§ 60p KAVO)

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Entgeltordnung hat die Regional-KODA im Oktober 2018 beschlossen, wie für den übrigen KAVO-Bereich auch die Weihnachtszuwendung der KAVO-Mitarbeiter bei den weltkirchlichen Hilfswerken (§ 60p Abs. 4 KAVO) anzupassen, d.h. „einzufrieren“ und abzusenken. Dies erfolgt mit Rückwirkung zum 1. August 2018.

Mehr Lohn ab Februar 2017

Tabellenentgelt zum 1. Februar um 2,35 % erhöht

Im Oktober vergangenen Jahres hatte die Regional-KODA die Erhöhung der Entgelte um 2,4 % rückwirkend zum 1. März 2016 beschlossen. Nun steht eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,35 % ab Februar 2017 an. Mit diesen beiden Steigerungen der Entgelte hat die Regional-KODA NW die Tarifbedingungen des öffentlichen Dienstes auch für die KAVO nachvollzogen.

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