Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 16. Juni 2021 pandemiebedingt per Videokonferenz getagt und Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse stehen wie immer unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe sowie redaktioneller Änderungen.
Anlage 22a KAVO (Altersteilzeit) um fünf Jahre verlängert
Die Regional-KODA hat heute eine Verlängerung der Anlage 22a KAVO (Altersteilzeit und flexible Altersarbeitszeit) um die Dauer von fünf Jahren beschlossen. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden. Die Regelungen der Anlage 22a KAVO gelten also für Mitarbeiter, die bis zum 31. Dezember 2026 die jeweiligen tariflichen Voraussetzungen erfüllen und deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis oder deren flexible Altersarbeitszeit vor dem 1. Januar 2027 begonnen hat. Mit der fünfjährigen Verlängerung der Anlage 22a KAVO besteht entsprechende Planungssicherheit.
Praxisintegrierte Ausbildung („PiA“): Anerkennung als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung
Die Regional-KODA hat heute eine ausdrückliche Klarstellung in der Anlage 29 KAVO (Sozial- und Erziehungsdienst) dahin beschlossen, dass - in Analogie zur klassischen Erzieherinnenausbildung – auch für die praxisintegrierte Ausbildungsform der Erzieherinnenausbildung („PiA“) einschlägige Berufserfahrung in einem Umfang von 1 Jahr anerkannt wird. Dies führt dazu, dass die Personen nach Übernahme in ein KAVO-Arbeitsverhältnis in die Stufe 2 eingestuft werden.