Die Regional-KODA hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2019 eine Änderung der Regelung der Arbeitsbefreiung bei schwerer Erkrankung von Angehörigen und für die Teilnahme an Exerzitien (§ 40 Abs. 1 KAVO) beschlossen.
Die bisherige Einschränkung, dass der Freistellungsanspruch um arbeitsfreie Tage innerhalb des Anspruchszeitraums vermindert wird, entfällt ab dem 1. Januar 2020.
Rechtskraft entfaltet der Beschluss mit Veröffentlichung in den jeweiligen Amtsblättern der Diözesen.