Die zum 1. Januar 2019 neu geschaffene Entgeltordnung in Anlage 2 KAVO enthielt im Tätigkeitsmerkmal zur Entgeltgruppe 9b einen redaktionellen Fehler. Konsens war an dieser Stelle eine Übereinstimmung mit dem Referenztarifvertrag TVöD-VKA. Versehentlich wurde aber eine Heraushebung aus der Entgeltgruppe 8 anstelle der Entgeltgruppe 9a beschlossen.
Dieser Fehler wurde nun korrigiert. Aus Gründen des Vertrauensschutzes erfolgen denkbare Herabgruppierungen, die auf der Korrektur dieses Fehlers beruhen, nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft.