Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen

Regelungsbedarf vorhanden
Der Antrag der Mitarbeiterseite, eine entsprechende Regelung in Form eines § 12 a in die KAVO einzufügen, wurde auf der Sitzung der Regional-KODA NW am 12. März 2012 im Sinne einer ersten Beratung behandelt.

Am 23. September 2010 hat die Deutsche Bischofkonferenz eine Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen beschlossen. Auf dieser Grundlage haben die (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen jeweils auf Diözesanebene Ordnungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen erlassen, wonach die Mitarbeiter erweiterte Führungszeugnisse und Selbstverpflichtungserklärungen abzugeben haben.

Aus Sicht der Mitarbeiterseite sind hier arbeitsrechtliche Belange betroffen, so dass ein Regelungsbedarf in der KAVO gesehen wird. Neben der Abgabe des erweiterten Führungszeugnisses und der Selbstverpflichtungserklärung geht es auch um die Regelung eines umfassenden Verwertungsverbotes anderer Einträge sowie um die Regelung der Kostenerstattung.

Der Antrag der Mitarbeiterseite, eine entsprechende Regelung in Form eines § 12 a in die KAVO einzufügen, wurde auf der Sitzung der Regional-KODA NW am 12. März 2012 im Sinne einer ersten Beratung behandelt.

Nach der Klärung von Sachfragen wird sich die Regional-KODA erneut mit diesem Antrag befassen.

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