In den letzten Tagen haben die diözesanen Wahlvorstände die vorläufigen Wählerverzeichnisse zur Kontrolle in die Einrichtungen geschickt. Jede und jeder Wahlberechtigte ist aufgefordert, den Eintrag im Wählerverzeichnis zu prüfen und ggfl. berichtigen zu lassen.
Gleichzeitig ist allen Wahlberechtigten Gelegenheit gegeben, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Vertreterinnen der Mitarbeiterinnen in der Regional-KODA vorzuschlagen.
Die Organisation der Wahl obliegt dem diözesanen Wahlvorstand, der für den konkreten Ablauf entsprechend der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterinnen der Mitarbeiterinnen in der Regional-KODA verantwortlich ist.
Für das Bistum Essen hat der dortige Wahlvorstand die Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen auf den 15. März festgelegt.
In den übrigen vier (Erz-)Bistümern haben die Wahlvorstände den 26. März bestimmt.
Wahlvorschläge brauchen die Zustimmung der oder des Vorgeschlagenen. Wer einen Wahlvorschlag einreichen will muss sich außerdem um 10 Unterstützerinnen für den Vorschlag kümmern. Ein Muster für ein Wahlvorschlagsformular finden hier Sie als PDF-Datei zum Download.
Ein Wahlaufruf der beiden Vorsitzenden und komprimierte Informationen zur Arbeit und Zusammensetzung der Regional-KODA NW finden Sie als PDF-Datei zum Download.