Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Berechnung der Jubiläumsdienstzeit vereinfacht – Ungerechtigkeiten beseitigt

Berechnung der Jubiläumsdienstzeit vereinfacht – Ungerechtigkeiten beseitigt

Grundlage für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit (§ 32 Abs. 1 KAVO) waren bisher die Zeiten einer entgeltlichen Tätigkeit im Dienst der katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen und Verbände. Darüber hinaus wurden Zeiten einer Elternzeit für nach dem 30. Juni 2009 geborene Kinder angerechnet. Dieser Stichtag wurde von Mitarbeiterinnen als willkürlich und ungerecht empfunden.

Die Regional-KODA hat mit Wirkung zum 1. November 2021 beschlossen, dass nunmehr „in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeiten“ Grundlage für die Jubiläumsdienstzeit sind. Es reicht also das Bestehen eines Arbeits- oder Praktikumsverhältnisses. Unerheblich ist, ob zu jeder Zeit Entgelt geflossen ist. Damit fallen Elternzeit oder Erziehungsurlaub, solange das Arbeitsverhältnis bestand, unter diese Zeiten. Unverändert bleibt, dass Sonderurlaub im Sinne von § 38 KAVO nur in Ausnahmefällen angerechnet wird.

Ferner wurde klarstellend ergänzt, dass die Jubiläumszuwendung unabhängig vom Umfang des Beschäftigungsumfangs immer in voller Höhe gezahlt wird.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, den Dienstgeber über anzurechnende Zeiten – insbesondere aus Dienstverhältnissen bei anderen Dienstgebern –, die nach der bisherigen Regelung nicht berücksichtigt wurden, zu informieren.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.