Die Regional-KODA hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2019 eine Änderung der Regelung der Arbeitsbefreiung bei schwerer Erkrankung von Angehörigen und für die Teilnahme an Exerzitien (§ 40 Abs. 1 KAVO) beschlossen.
Die Regional-KODA NW hat im Frühjahr für „Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin nach landesrechtlichen Regelungen“ eine eigene Ordnung über Inhalt, Abschluss und Beendigungdieser Ausbildungsverträge geschaffen (PiA-Ordnung).
Ordnung für Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin (PiA) beschlossen
Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin (PiA) erhalten ab August 2019 ein höheres Ausbildungsentgelt und weitere tarifliche Verbesserungen.
Unter sehr eng gefassten Bedingungen bestand bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes,
Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, besteht Anspruch auf eine entsprechende Zahlung,
Es gibt nicht immer gleich einen neuen Arbeitsvertrag, wenn einer Mitarbeiterin vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird. Dauert die neue Aufgabe aber länger als einen Monat, wird eine Zulage auf das vertragliche Entgelt fällig.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Nachdem die Karlsruher Richter die Erfurter Kollegen wegen ihrer Rechtsprechung in Sachen sachgrundloser Befristung rüffelten, haben letztere in einem aktuellen Urteil nunmehr ihre Rechtsprechung geändert.
Am 10.10.2018 hat die Regional KODA NW die Erhöhung die Entgelte um 50 Euro pro Monat beschlossen. Diese Änderung der Praktikantenordnung tritt rückwirkend zum 1. März 2018 in Kraft. Bei den Beratungen und der Beschlussfassung zur Übernahme der diesjährigen Entgelterhöhungen im Juli war diese Mitarbeiter/innen-Gruppe unberücksichtigt geblieben. Die Vorbereitungen der Beschlüsse im Juli hatten sich darauf konzentriert, die Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes in die KAVO zu übernehmen.
Der Vermittlungsausschuss der Regional-KODA NW hat am 18. Juli zum Antrag der Mitarbeiterseite zum Verbot von sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen eine Entscheidung getroffen. Nachdem in der Kommission in den verschiedenen Verhandlungsrunden kein Ergebnis erreicht werden konnte, hatte die Mitarbeiterseite den Vermittlungsausschuss zum zweiten Mal angerufen. Dieses zweite Verfahren endete mit einer Entscheidung des Ausschusses, die anstelle einer Beschlussfassung in der Kommission die Beratungen zu diesem Antrag beendet und in die KAVO aufgenommen wird.
Zum 1. Januar 2019 ersetzt die neue Entgeltordnung mit neu strukturierten und zum Teil neu gefassten Tätigkeitsmerkmalen die derzeit geltende Regelung der Anlagen 1, 5b und 29 KAVO. Sie ist wie folgt aufgebaut.
Die Rechenwege bei der Ermittlung der Stufe bei der Höhergruppierung war für die meisten ein Rätsel. Das ist nun vorbei: Ab dem 1. August 2018 erfolgen Höhergruppierungen künftig stufengleich.