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Wegstreckenentschädigung für Zweiräder dauerhaft bei 23 ct/km

Analog zum Landesreisekostengesetz NRW (LRKG) wurde die Wegstreckenentschädigung für Zweiräder in der Anlage 15 KAVO befristet bis Ende dieses Jahres von 20 auf 23 ct/km angehoben. Der Landtag NRW hat am 4. Dezember 2024 beschlossen, diese Erhöhung nunmehr zu entfristen.

Die Regional-KODA ist dem gefolgt und hat die Wegstreckenentschädigung ebenfalls unbefristet auf 23 ct/km festgelegt.