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Vermittlungsausschuss und Schlichter neu gewählt

Die Regional-KODA NW hat am 23.03.22 die Besetzung des Vermittlungsausschusses neu gewählt. Den gemeinsamen Vorsitz mit einer Stimme übernehmen auf Vorschlag der Dienstgeberseite Hans-Georg Pfeiffer, Münster und auf Vorschlag der Mitarbeiterseite Gabriele Seidich, Herten-Westerholt.

Beisitzer der Dienstgeberseite sind Ulrich Hörsting, Dr. Martin Böckel und Werner Klebingat, Beisitzende der Mitarbeiterseite Ulrich Richartz, Dr. Georg Souvignier und Margret Nowak.
Der Vermittlungsausschuss kann von der Kommission mit der Hälfte ihrer Stimmen angerufen werden, wenn ein Beschluss mit 3/4-Mehrheit nicht zustande kommt, aber 15 Ja-Stimmen, also die Hälfte der möglichen Stimmen, erhalten hat. Der Vermittlungsausschuss macht der Kommission anschließend einen Vermittlungsvorschlag, der dann zur Annahme eine 2/3-Mehrheit der Kommission benötigt. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, kann der Vermittlungsausschuss ein zweites Mal angerufen werden. Mehrheitlich kann dann der Vermittlungsausschuss eine ersetzende Entscheidung für die Kommission treffen. Kann er keine solche Entscheidung treffen, muss er den Schlichter einschalten. Dieser trifft dann seinerseits eine ersetzende Entscheidung anstelle der Kommission.
Der bisherige Schlichter, Dr. Jochen Kreitner, wurde von der Kommission nun für eine zweite Amtszeit gewählt.
Mit diesem Vermittlungs-/Schlichtungsverfahren ist 2016 das bis dahin geltende Letztentscheidungsrecht des Bischofs abgelöst worden. Beschlüsse der Kommission oder ersetzende Entscheidungen des Vermittlungsausschusses oder des Schlichters sind von den fünf NRW-Bischöfen in Kraft zu setzen, es sei denn, der Bischof sieht sich nicht dazu in der Lage, weil offensichtlich ein Verstoß gegen kirchenrechtliche Normen oder Vorgaben der Glaubens- und Sittenlehre vorliegt.

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