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Übernahme des Tarifabschlusses für die Mitarbeitenden des Medienhauses

Die Regional-KODA NW hat am 23. März 2022 beschlossen, den Tarifabschluss für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vom 22. Februar 2022 in die Anlage 30 – Sonderregelungen für Medienhaus - zu übernehmen.

Der Tarifabschluss beinhaltet drei Punkte:
- Zahlung einer „Corona-Beihilfe“ im März 2022
- Tariferhöhung ab 1.9.2022 um 1,5 % (für Volontäre: Festbetrag von 100 Euro) und ab 1.6.2023 um weitere 2,0 %
- „Zeit statt Geld“ – eine Möglichkeit zur Umwandlung von Gehalt in freie Tage

Für die Mitarbeitenden des Medienhauses, die nicht als Redakteurinnen und Redakteure tätig sind, hat die Kommission zunächst nur die Zahlung einer Corona-Beihilfe im März 2022 beschlossen. Die weiteren Punkte des Tarifabschlusses werden nach Vorliegen des Redaktionstextes von der Kommission beraten.

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