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Stufengleiche Höhergruppierung

Die Rechenwege bei der Ermittlung der Stufe bei der Höhergruppierung war für die meisten ein Rätsel. Das ist nun vorbei: Ab dem 1. August 2018 erfolgen Höhergruppierungen künftig stufengleich.

So ist ausgeschlossen, dass Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe einer niedrigeren Stufe als in ihrer Ausgangsentgeltgruppe zugeordnet werden. Die Mitnahme der angefangenen Stufenlaufzeit aus der bisherigen Entgeltgruppe ist bei der stufengleichen Höhergruppierung aber ausgeschlossen. Stattdessen beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe jeweils von vorne.

Die bisherigen Garantiebeträge werden für die Entgeltgruppen der Anlage 5 (EG 1 - EG 15) abgeschafft. Für die Mitarbeiterinnen, für die die Anlage 29 Anwendung findet (Entgeltgruppen S 2 - S 18) sind aufgrund der Tabellenstruktur auch weiterhin Garantiebeträge vorgesehen.

 

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