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Regelung zur Kurzarbeit überarbeitet

Weil vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch kirchliche Einrichtungen bei einer Notfalllage aufgrund einer Entscheidung einer staatlichen Behörde nicht mehr dauerhaft mit Energie versorgt werden, kann das in einzelnen Einrichtungen zu erheblichem Arbeitsausfall führen. Um in einem solchen – unwahrscheinlichen – Fall einrichtungsbezogen zielgenau reagieren zu können, soll auch für diese Situation die Möglichkeit bestehen, durch Dienstvereinbarung Kurzarbeit einzuführen.

Entsprechend hat die Regional-KODA beschlossen, diese Option für die Zeit vom 2. November 2022 bis 30. Juni 2023 in die KAVO aufzunehmen. Bei dieser Gelegenheit wurde aufgrund der aktuell nicht absehbaren Pandemielage die Möglichkeit, aus diesem Grund Kurzarbeit einzuführen, ebenfalls bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

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