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Regelung zur Kurzarbeit (Anlage 32) verlängert

Regelung zur Kurzarbeit (Anlage 32) verlängert

Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sondersitzung am 14.12.2022 beschlossen, die Geltungsdauer der Regelungen zur Kurzarbeit während der durch das Corona-Virus verursachten Pandemie bis zum 30.6.2022 zu verlängern.

Hintergrund ist, dass mit der "vierten Welle" der COVID-19-Infektionen in verschiedenen Einrichtungen erhebliche Einschränkungen im Betrieb bereits eingetreten sind und in den kommenden Wochen weitere Einschränkungen möglich sind. Daher hat die Regional-KODA die Möglichkeit geschaffen, auch über den Jahreswechsel hinaus und im kommenden Jahr befristet bis zum 30.6.2022 Dienstvereinbarungen über die Einführung von Kurzarbeit entsprechend den Regeln in der Anlage 32 zur KAVO einzuführen. Wie bisher ist das natürlich an das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß SGB III und Kurzarbeitergeldverordnung geknüpft.

Die Verlängerung tritt zum 1.1.2022 - vorbehaltlich der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe - in Kraft.

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