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Erzieherin

Ordnung für Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin (PiA) beschlossen

Die Regional-KODA NW hat im Frühjahr für „Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin nach landesrechtlichen Regelungen“ eine eigene Ordnung über Inhalt, Abschluss und Beendigungdieser Ausbildungsverträge geschaffen (PiA-Ordnung).

Sie  stimmt weitgehend mit den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes überein. Die neue PiA-Ordnung im kirchlichen Dienststellt eine deutliche Aufwertung gegenüberder bisherigen Regelung im Rahmen der fürdiese Gruppe geltenden Ordnung für Praktikantinnen und Praktikanten dar. Die PiA-Ordnung tritt zum 1. August 2019 in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt für allebestehenden und neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse dieses Typs.

Wichtige Inhalte sind:

Monatliches Ausbildungsentgelt: 
erstes Ausbildungsjahr:  1.140,69 Euro
zweites Ausbildungsjahr: 1.202,07 Euro
drittes Ausbildungsjahr: 1.303,38 Euro
Abschlussprämie: Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird eine Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro fällig.

Zusatzversorgung:
Es besteht Anspruch auf eine Versicherung zur zusätzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK).

Übernahme von Auszubildenden:
Nach bestandener Prüfung werden die Aus-zubildenden für 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern dem im Einzelfall nicht personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.

Neu ist auch, dass Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die zur Ausbildungund zum Ablegen der staatlichen Prüfung erforderlich sind und, dass sie im   Geburtsfall auf Antrag eine Beihilfe erhalten.

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