Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Leistungsentgelt für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Regional-KODA NW hat in ihrer gestrigen Sitzung die Einführung eines differenzierten Leistungsentgeltes für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem KAVO-Arbeitsverhältnis möglich gemacht.

Nach über einjähriger Verhandlung in der Kommission und zuletzt zusätzlichen intensiven Beratungen im KAVO-Reformausschuss einigten sich die Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter auf die notwendigen arbeitsvertraglichen Bedingungen.Das Grundmotiv der neuen Regeln ist aus dem öffentlichen Dienst bekannt. Die Regional-KODA NW hat jedoch im Detail weitreichend andere Bedingungen beschlossen. In einem neuen § 26 wird das Leistungsentgelt als eine „variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt“ eingeführt. Beginnend mit einem Gesamtvolumen von einem Prozent der ständigen Monatsentgelte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Vorjahr soll im Laufe der Jahre der „Entgelttopf“ auf 8 v.H. anwachsen.

Bis dass es zur Ausschüttung des ersten Leistungsentgeltes in einer kirchlichen Einrichtung kommt, ist allerdings noch eine Menge an Vorarbeit von den Verantwortlichen in den Einrichtungen zu erledigen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretungen müssen sich nach dem Willen der Regional-KODA NW vor der Einführung des Leistungsentgeltes in einer Dienstvereinbarung auf die Leitungsbewertungsmodalitäten und die Entgeltverteilregeln verständigen. In einem beigefügten „Leitfaden zur Begleitung und Evaluation“ geht die Kommission von einem Zeitraum von wenigstens sechs bis neun Monaten für die Vorbereitung mit Informations- und Schulungsveranstaltungen aus, bevor die Mitarbeitergespräche mit den erforderlichen Zielvereinbarungen beginnen können.

Bis dahin und für den Fall, dass sich Dientgeber und Mitarbeitervertretung nicht in einer Dienstvereinbarung über die erforderlichen betrieblichen Bedingungen verständigen können oder wollen, wird im § 26 a die pauschale Jahreszahlung vorgeschrieben. Demnach erhält jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter mit dem Entgelt für den Monat Dezember eine pauschale Jahreszahlung in Höhe von 12 v.H. des für den Monat September zustehenden Monatsentgeltes.

In Einrichtungen, in denen es keine MAV gibt, kommt es zwingend zur Auszahlung der pauschalen Jahreszahlung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wiederum vergleichbar den Regelungen im öffentlichen Dienst wird zur Finanzierung des differenzierten Leistungsentgeltes oder auch der pauschalen Jahreszahlung das Weihnachtsgeld modifiziert und zwar für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Entgeltgruppen 1 - 8 auf 89 v.H.,
für diejenigen in den Entgeltgruppen 9 - 12 auf 80 v.H. und
diejenigen in den Entgeltgruppen 13 - 15 auf 77,2 v.H. eines Monatsentgeltes festgesetzt.
Die „Kinderkomponente“ beim Weihnachtsgeld wurde in Höhe von 20 Euro für jedes Kind fortgeschrieben.

Der Hauptunterschied der KAVO-Bestimmungen im Vergleich zum Öffentlichen Dienst ist, dass die Betriebsparteien (Dienstgeber und MAV) nicht unter dem gleichen Druck stehen, eine Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt abschließen zu müssen. Kommt es nämlich im öffentlichen Dienst nicht zu einer Dienstvereinbarungen, wird ab dem Folgejahr nur noch ein halbes Prozent nach dem „Gießkannenprinzip“ an alle Beschäftigten ausgeschüttet. - Die KAVO kennt diese „Daumenschraube“ nicht; auch bei der pauschalen Jahreszahlung nach § 26a wird der Auszahlungsvolumen nicht geschmälert, sondern bleibt bei - derzeit - einem Prozent der Gesamtentgeltsumme.

Der Wunsch und die Absicht der Kommission ist es bei alledem, dass die leistungsorientierte Bezahlung dazu beitragen soll, die Arbeitsqualität, Effektivität und Effizienz in den kirchlichen Einrichtungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden. Über Vereinbarungen im Sinne des neuen § 26 muss der jeweilige Dienstgeber das entsprechende Generalvikariat informieren. Die fünf Generalvikariate ihrerseits informieren dann wiederum die Regional-KODA NW über die Zahl der Dienstvereinbarungen und die Erfahrungen mit dem Leistungsentgelt.

Werner Stock

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.