Die Regional-KODA hat Beschlüsse zur Kurzarbeit und zum Mindestlohn gefasst. Ferner hat sie einen Ausschuss eingesetzt, der die Übernahme von Regelungen aus der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst in die KAVO beraten soll.
Regelung zur Kurzarbeit bis zum Jahresende verlängert
Für den Fall, dass im Herbst oder Winter die Pandemielage in einigen Einrichtungen Kurzarbeit erforderlich macht, hat die Regional-KODA die bis Ende Juni befristete entsprechende Regelung (Anlage 32 KAVO) um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Inhaltliche Veränderungen wurden nicht vorgenommen.
Einhaltung des Mindestlohns abgesichert
Mit der angekündigten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12 Euro zum 1. Oktober 2022 könnte es bei Anwendung der aktuell gültigen Tabellenentgelte in Anlage 5 KAVO in Einzelfällen zu Unterschreitungen kommen. Um das zu verhindern hat die Regional-KODA eine Ergänzung in § 23 KAVO beschlossen, die klarstellt, dass das Tabellenentgelt mindestens den Maßgaben des Mindestlohngesetzes entspricht.
Tarifabschluss Sozial-und Erziehungsdienst im Öffentlichen Dienst
Die Regional-KODA hat einen Ausschuss beauftragt, den aktuellen Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst auf Übernahme bzw. mögliche Änderungen der KAVO für diese Berufsgruppen zu überprüfen.