Anfang Dezember tagte die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA im Kolping-Forum Paderborn und verabschiedete eine Erklärung zum kirchlichen Dienst.
„Alle in einer Einrichtung der katholischen Kirche Tätigen tragen durch ihre Arbeit ohne Rücksicht auf die arbeitsrechtliche Stellung dazu bei, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann (Dienstgemeinschaft)“, so beschreiben die deutschen Bischöfe im Art. 1 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes Sinn und Wesen der Dienstgemeinschaft. Die Dienstnehmervertreter in der Zentral-KODA haben diesen Maßstab an die Wirklichkeiten in kirchlichen Einrichtungen angelegt und kommen in der Paderborner Erklärung zur „Dienstgemeinschaft“ dazu, eine Reihe von Erfordernissen zu benennen, um Charakter von Dienstgemeinschaft in kirchlichen und caritativen Einrichtungen zu sichern und zu verbessern.
„Zur Zeit erleben wir eine Bedrohung der Dienstgemeinschaft. Unseres Erachtens erfolgt diese Bedrohung nicht durch die verschärften wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern durch einen unsolidarischen Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Betroffenen dieser Rahmenbedingungen. Dies ist mit dem Ethos der Dienstgemeinschaft unvereinbar.“
Der gesamte Text mit den weiteren Grundsätze, Forderungen und Verpflichtungsvorschläge finden Sie im Zentral-KODA-Organ Nr.34. Hier als pdf-Datei.