Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Schadenshaftung eingeschränkt

Mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wird die Schadenshaftung für Mitarbeiter bei dienstlich veranlassten Tätigkeiten (§ 13 KAVO) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Beschluss im Wortlaut).

Tarifabschlüsse für Medienhaus übernommen

Für die Mitarbeiter des Medienhauses wurden die Tarifabschlüsse zum Gehaltstarifvertrag und zum Manteltarifvertrag zwischen dem Digitalpublisher und Zeitungsverleger Verband NRW e. V. und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) rückwirkend zum 1. Januar 2022 übernommen (Beschluss im Wortlaut).

Regelung zur Kurzarbeit erweitert

Die Geltung der Anlage 32 (Kurzarbeit) wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Darüber hinaus ist sie nun auch anwendbar, wenn Einrichtungen bei einer Notfalllage aufgrund einer Entscheidung einer staatlichen Behörde nicht mehr dauerhaft mit Energie versorgt werden und das zu erheblichem Arbeitsausfall führt (Beschluss im Wortlaut).

Überarbeitung der Ausbildungsordnungen

Die Regional-KODA hat einen inhaltlichen und redaktionellen Abgleich der vier „Ausbildungsordnungen“ vorgenommen. Dabei wurden auch die jeweiligen Referenztarifverträge aus dem öffentlichen Dienst in den Blick genommen. Der Aufbau der Ordnungen orientiert sich nun stärker am jeweiligen Referenztarifvertrag. Die Beschlüsse im Wortlaut:

Korrektur bei den Tätigkeitsmerkmalen für die IT

Ein redaktioneller Fehler im Tätigkeitsmerkmal für die Informations- und Kommunikationstechnik zur Entgeltgruppe 9b wurde korrigiert, um die beabsichtigte Übereinstimmung mit dem Referenztarifvertrag TVöD-VKA wieder herzustellen (Beschluss im Wortlaut).

Einhaltung des Mindestlohns abgesichert

Die aktuell gültigen Tabellenentgelte in Anlage 5 KAVO unterschreiten in einem Fall den ab dem 1. Oktober 2022 gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Um das zu verhindern hat die Regional-KODA eine Ergänzung in § 23 KAVO beschlossen, die klarstellt, dass das Tabellenentgelt mindestens den Maßgaben des Mindestlohngesetzes entspricht (Beschluss im Wortlaut).

Neu: Praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin und Heilerziehungspflegerin

Die PiA-Ordnung wurde mit Wirkung zum 1. August 2022 um Regelungen für die praxisintegrierte Ausbildung zur „staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“ / zum „staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ sowie zur „staatlich geprüften Kinderpflegerin“ / zum „staatlich geprüften Kinderpfleger“ erweitert (Beschluss im Wortlaut).

Grundordnungsbezug in Kündigungsregelungen klarer gefasst

In §§ 41 (Kündigung des Arbeitsverhältnisses) und 42 KAVO (Außerordentliche Kündigung) wurden bisherige Formulierungen, die sich auf einzelne Tatbestände bezogen durch eine Formulierung ersetzt, die allein auf die Maßstäbe der Grundordnung abstellt (Beschluss im Wortlaut). Diese Änderungen stellen sicher, dass es darüber hinaus keine eigenen Wertungen der KAVO NW gibt.

Regelung zur Kurzarbeit bis zum Jahresende 2022 verlängert

Für den Fall, dass im Herbst oder Winter die Pandemielage in einigen Einrichtungen Kurzarbeit erforderlich macht, hat die Regional-KODA die bis Ende Juni befristete entsprechende Regelung (Anlage 32 KAVO) um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert (Beschluss im Wortlaut). Inhaltliche Veränderungen wurden nicht vorgenommen.

Aktualisierung der Tabellen für Stundenentgelte, Zeitzuschläge und Überstundenentgelte

Die Regional-KODA hat die Aktualisierung der Tabellen für die Stundenentgelte, Zeitzuschläge und Überstundenentgelte für die Zeit ab dem 1. April 2022 in den Anlagen 21 und 29 KAVO beschlossen (Beschluss im Wortlaut).

Änderungen in der Anlage 30 (Sonderregelungen für Medienhaus)

Die Regional-KODA hat die Übernahme des Gehalts- und Honorartarifvertrags Tageszeitungen 2022 vom 22. Februar 2022, der Redakteure und Volontäre betrifft, beschlossen. Mit Blick auf die sonstigen Mitarbeiter im Sinne des § 4 Anlage 30 KAVO wurde aus dem Tarifabschluss für die Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen vom 2. März 2022 zunächst nur die Coronaprämie übernommen (Beschluss im Wortlaut).

Regelungen zur Kurzarbeit bis 30. Juni 2022 verlängert

Die Geltung der Regelungen zur Kurzarbeit während der durch das Corona-Virus verursachten Pandemie (Anlage 32 KAVO) wurden über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 30. Juni 2022 verlängert (Beschluss im Wortlaut).

Änderungen in der Anlage 14 (Weihnachtszuwendung)

Mit Wirkung zum 1.1.2022 hat die Regional-KODA die Erhöhung der Weihnachtszuwendung für die Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 84,51% eines Monatsentgelts beschlossen. Gleichzeitig wurden die Anspruchsvoraussetzungen vereinfacht: Eine Weihnachtszuwendung erhält, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. (Beschluss im Wortlaut).

Dienstvereinbarungen zu alternativem Entgeltanreizsystem ermöglicht

§ 26 KAVO sieht die Möglichkeit vor, ein Gesamtbudget von 24% der Monatsentgelte aller Beschäftigten auf Basis einer Dienstvereinbarung nach Leistungskriterien an die Beschäftigten auszuzahlen. Ohne eine solche Dienstvereinbarung wird am Jahresende eine pauschale Jahreszahlung in der entsprechenden Höhe ausgezahlt. Die Regional-KODA hat nun eine weitere Option ermöglicht.

Redaktionelle Änderung der Ausbildungsordnungen

In Berufsausbildungsordnung (Beschluss im Wortlaut), PiA-Ordnung (Beschluss im Wortlaut), Praktikantenordnung (Beschluss im Wortlaut) und Studierendenordnung (Beschluss im Wortlaut) wurde eine redaktionelle Anpassung an die Überschrift zum neu gefassten § 8b KAVO vorgenommen.

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