Die Regional-KODA hat einen inhaltlichen und redaktionellen Abgleich der vier „Ausbildungsordnungen“ vorgenommen. Dabei wurden auch die jeweiligen Referenztarifverträge aus dem öffentlichen Dienst in den Blick genommen. Der Aufbau der Ordnungen orientiert sich nun stärker am jeweiligen Referenztarifvertrag. Die Beschlüsse im Wortlaut:
Ordnung für Berufsausbildungsverhältnisse
Ordnung für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen
Ordnung für Praktikumsverhältnisse
Ordnung für Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin, Kinderpflegerin oder Heilerziehungspflegerin nach landesrechtlichen Regelungen (PiA-Ordnung)