Die Regional-KODA hat auf der Grundlage von § 1 Abs. 1a KAVO beschlossen, das Cusanuswerk e.V., Bonn für weitere 5 Jahre bis zum 31. August 2029 aus dem Geltungsbereich der KAVO NW auszuschließen (Beschluss im Wortlaut).
Die Regional-KODA hat auf der Grundlage von § 1 Abs. 1a KAVO beschlossen, das Cusanuswerk e.V., Bonn für weitere 5 Jahre bis zum 31. August 2029 aus dem Geltungsbereich der KAVO NW auszuschließen (Beschluss im Wortlaut).