Die Geltung der Regelungen zur Kurzarbeit während der durch das Corona-Virus verursachten Pandemie (Anlage 32 KAVO) wurden über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 30. Juni 2022 verlängert (Beschluss im Wortlaut).
Die Geltung der Regelungen zur Kurzarbeit während der durch das Corona-Virus verursachten Pandemie (Anlage 32 KAVO) wurden über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 30. Juni 2022 verlängert (Beschluss im Wortlaut).