Die Anlage 22a KAVO (Altersteilzeitarbeit) gilt ab 2027 nur noch für die dann bereits bestehenden Vereinbarungen. Die Regional-KODA hat für die Zeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2033 in einer neuen Anlage 22 Regelungen für Altersteilzeitvereinbarungen beschlossen, die Dienstgeber und Mitarbeiter in beiderseitiger Freiwilligkeit schließen (Beschluss im Wortlaut).
