Für den Fall, dass im Herbst oder Winter die Pandemielage in einigen Einrichtungen Kurzarbeit erforderlich macht, hat die Regional-KODA die bis Ende Juni befristete entsprechende Regelung (Anlage 32 KAVO) um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert (Beschluss im Wortlaut). Inhaltliche Veränderungen wurden nicht vorgenommen.
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