Für die Mitarbeitenden des Medienhauses, bei denen die Tarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure keine Anwendung finden, wurde die Übernahme des aktuellen Gehaltstarifvertrags in § 4 desAnlage30 KAVO beschlossen (Beschluss im Wortlaut).
Für die Mitarbeitenden des Medienhauses, bei denen die Tarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure keine Anwendung finden, wurde die Übernahme des aktuellen Gehaltstarifvertrags in § 4 desAnlage30 KAVO beschlossen (Beschluss im Wortlaut).