Die Tätigkeitsmerkmale für Kirchenmusiker wurden mit Wirkung zum 1. November 2025 ergänzt und überarbeitet (Beschluss im Wortlaut).
Die Tätigkeitsmerkmale für Kirchenmusiker wurden mit Wirkung zum 1. November 2025 ergänzt und überarbeitet (Beschluss im Wortlaut).