Mit Wirkung zum 1. November 2020 wurde eine einmalige Corona-Sonderzahlung in der KAVO (Beschluss im Wortlaut), der Berufsausbildungsordnung (Beschluss im Wortlaut), der Ordnung für Praktikantinnen und Praktikanten (Beschluss im Wortlaut) und der PiA-Ordnung (Beschluss im Wortlaut) beschlossen.
Hinweis: Für die Anwendung auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst muss die Vergleichstabelle in der Anlage 29 zu Rate gezogen werden.
Die Gruppenzuordnung ergibt sich wie folgt:
Die Gruppenzuordnung ergibt sich wie folgt:
- S 2 - S 8b 600,- €
- S 9 - S 18 400,- €