Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Einhaltung des Mindestlohns abgesichert

Die aktuell gültigen Tabellenentgelte in Anlage 5 KAVO unterschreiten in einem Fall den ab dem 1. Oktober 2022 gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Um das zu verhindern hat die Regional-KODA eine Ergänzung in § 23 KAVO beschlossen, die klarstellt, dass das Tabellenentgelt mindestens den Maßgaben des Mindestlohngesetzes entspricht (Beschluss im Wortlaut).

Kirchliche Anzeiger / Amtsblätter

Die (Erz-)Bistümer veröffentlichen ihre Kirchlichen Amtsblätter / Anzeiger auch im Internet. 

Amtsblätter des Bistums Aachen

Amtsblätter des Bistums Essen

Amtsblätter des Erzbistums Köln

Amtsblätter des Bistums Münster

Amtsblätter des
Erzbistums Paderborn

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