Da die MAVO weiterhin die Möglichkeit zum Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Kurzarbeit enthält, hat die Regional KODA § 40b KAVO neu gefasst und die Anlage 32 (befristet analog zur MAVO bis zum 31.03.2026) mit minimalen Veränderungen zum 01.07.2024 wieder in Kraft gesetzt (Beschluss im Wortlaut).