Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Dienstvereinbarungen zu alternativem Entgeltanreizsystem ermöglicht

§ 26 KAVO sieht die Möglichkeit vor, ein Gesamtbudget von 24% der Monatsentgelte aller Beschäftigten auf Basis einer Dienstvereinbarung nach Leistungskriterien an die Beschäftigten auszuzahlen. Ohne eine solche Dienstvereinbarung wird am Jahresende eine pauschale Jahreszahlung in der entsprechenden Höhe ausgezahlt. Die Regional-KODA hat nun eine weitere Option ermöglicht.

Nach dem Vorbild des TVöD hat die Regional-KODA ab 2022 die Möglichkeit eröffnet (Beschluss im Wortlaut), das genannte Budget alternativ zum Leistungsentgelt auf der Basis einer Dienstvereinbarung ganz oder teilweise für ein alternatives Entgeltanreizsystem zu verwenden. Mögliche Anwendungen wären dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder zur Nachhaltigkeit (z.B. Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge, KiTa-Zuschüsse oder Wertgutscheine).

Ohne den Abschluss einer Dienstvereinbarung bleibt es bei der bisherigen pauschalen Jahreszahlung.

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